ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Allgemeine Mietbedingungen

Die Firma “Richard & Adventure”, die unter dem Handelsnamen CAPVANGO, im Folgenden “der Vermieter” genannt, beim RCS von FRÉJUS unter der Nummer 894 173 459 eingetragen ist, bietet die Vermietung von ausgestatteten Freizeitfahrzeugen und Zubehör an.

Der Zweck des Unternehmens ist es

Die kurzfristige Vermietung von ausgestatteten Kraftfahrzeugen mit allen Annehmlichkeiten und Möglichkeiten für Freizeit, Reisen, verschiedene Aufenthalte und alle damit verbundenen Dienstleistungen;
Die Vermietung von Freizeit- und Sportartikeln im Zusammenhang mit der Aktivität;
Unterstützung bei der Organisation von Touristenreisen.
Der Vermieter unterliegt ausschließlich den vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen (die “ALLGEMEINEN MIETBEDINGUNGEN”) und den besonderen Bedingungen, die sich aus dem dem Mieter “dem Kunden” ausgehändigten Vertragsdokument (“der Mietvertrag”) ergeben.

Der Kunde bestätigt, dass er die ALLGEMEINEN MIETBEDINGUNGEN und den Mietvertrag spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs erhalten, gelesen und akzeptiert hat. Die Annahme der ALLGEMEINEN VERMIETUNGSBEDINGUNGEN und des Mietvertrags wird durch die Unterschrift des Kunden auf dem Vertrag bestätigt.

ARTIKEL 1 – VORBEHALTE

1.1 Reservierungen

Reservierungen werden wie folgt vorgenommen:

Sie müssen die Anfrage entweder über unser Online-Reservierungssystem auf der Website CapVanGo.com, telefonisch unter +33 (0)7.69.57.17.49 oder per E-Mail an die folgende Adresse stellen: vincent.richard@capvango.com.
Schritt 1: Wählen Sie das gewünschte Fahrzeug und die Optionen im Online-Handelsbereich aus;

Schritt 2: Ausfüllen der Pflichtfelder des Formulars als Bestellformular;

Schritt 3: Überprüfung der Auftragserfassung und eventueller Änderungen durch den Kunden;

Schritt 4: Annahme der allgemeinen Bedingungen und des Auftrags;

Schritt 5: Bestätigung der Bestellung des Kunden und Zugang zum sicheren Online-Zahlungssystem.

Siehe unten: ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF IM INTERNET.

Um Ihre Reservierung zu validieren, müssen Sie den Gesamtbetrag per Kreditkarte, Paypal, Banküberweisung oder zahlen eine Anzahlung von 40% des Betrags der Reservierung durch die oben genannten Mittel mehr als einen Monat vor der Abreise oder die Gesamtheit der Bestellung zu Monat weniger als einen Monat vor der Abreise.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz im Verbrauchergesetzbuch sehen vor, dass das Widerrufsrecht nicht für die Erbringung von “Unterkunfts-, Beförderungs-, Verpflegungs- und Freizeitdienstleistungen, die an einem bestimmten Tag oder zu einer bestimmten Uhrzeit erbracht werden müssen” gilt (Artikel L 121-20-4 des Verbrauchergesetzbuchs). Daher haben Sie bei jeder Bestellung von Dienstleistungen bei RICHARD & ADVENTURE kein Widerrufsrecht.
Sobald die Bestellung registriert ist, schickt CapVanGo Ihnen eine E-Mail zur Bestätigung der Bestellung. Wenn Sie diese E-Mail aufbewahren und ausdrucken, haben Sie den Nachweis für Ihre endgültige Reservierungsbestellung.
Normalerweise sind alle unsere Fahrzeuge verfügbar. Sollte Ihre Bestellung jedoch ausnahmsweise aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs nicht bearbeitet werden können, setzen wir uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung (durchschnittliche Frist von 72 Stunden), um Ihnen einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Wenn Sie mit dem Alternativangebot nicht zufrieden sind, erstatten wir Ihnen den Kaufpreis unverzüglich zurück.

Nicht im Mietpreis enthaltene Leistungen: Der Mieter ist für folgende Leistungen verantwortlich: Motorkraftstoff, Elektrobatterien, Wasser und Gas, eventuelle Pannenhilfe und ganz allgemein für alle Verbrauchsmaterialien, die für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung des Fahrzeugs während der Mietzeit erforderlich sind.

Ebenso werden Laken und Kissenbezüge nur als Option angeboten, und ihre Lieferung ist kostenpflichtig.

Der Mieter muss außerdem eine Kopie des Führerscheins des Haupt- oder Zusatzfahrers per E-Mail schicken.

Der Mietvertrag wird dann in der Agentur unterzeichnet.

ARTIKEL 2 – ZUM FÜHREN DES FAHRZEUGS BERECHTIGTE PERSONEN UND ÜBLICHE VORSICHTSMASSNAHMEN UND SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN BORD.

Das von der Versicherung von RICHARD & ADVENTURE abgedeckte Mietangebot erlaubt das Führen des Fahrzeugs nur durch zwei Fahrer, die über 21 Jahre alt sind und seit mehr als zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins sind.

Alle Fahrzeuginsassen müssen sich anschnallen, sobald sich das Fahrzeug in Bewegung setzt.

ARTIKEL 3 – DOKUMENTE, DIE FÜR DIE GÜLTIGKEIT DES VERTRAGS VORZULEGEN SIND

3.1 Bei der Übergabe des Fahrzeugs muss der Kunde einen gültigen französischen Führerschein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Eine Bescheinigung über eine Haftpflichtversicherung für den/die Fahrer ist ebenfalls erforderlich.

3.2 Die Nichtvorlage der erforderlichen Dokumente stellt einen Verstoß gegen den Mietvertrag und die ALLGEMEINEN MIETBEDINGUNGEN dar. Kann der zugelassene Fahrer die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen, wird ihm das Führen des Fahrzeugs nicht gestattet. Kann der Kunde nicht alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung zum alleinigen Nachteil des Kunden gekündigt.

3.3 Da die Zahlung per Scheck bei der Fahrzeugübergabe ausgeschlossen ist, muss der Mieter eine gültige Bankkarte oder eine internationale Kreditkarte auf seinen Namen vorlegen, damit der Vermieter seine Kreditwürdigkeit prüfen kann.

3.4. Die Höhe der Entschädigung bei Stornierung auf Kosten des Kunden entspricht der Höhe der geleisteten Anzahlung.

ARTIKEL 4 – EIGENTUM AM FAHRZEUG UND SEINEM ZUBEHÖR

Das Fahrzeug und sein Zubehör sind Eigentum von RICHARD & ADVENTURE. Der Kunde und jeder autorisierte Fahrer sind nicht berechtigt, das Fahrzeug und sein Zubehör weiterzuvermieten oder Änderungen oder Reparaturen an dem gemieteten Fahrzeug und seinem Zubehör vorzunehmen, außer in den in Artikel 6 unten genannten Fällen.

ARTIKEL 5 – LIEFERUNG DES FAHRZEUGS

Das Fahrzeug und sein Zubehör werden dem Kunden in einwandfreiem Zustand zur Verfügung gestellt, vorbehaltlich etwaiger versteckter Mängel. Im Mietvertrag sind alle offensichtlichen Mängel des Fahrzeugs und seines Zubehörs, der Kilometerstand und der Kraftstoffstand angegeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Zustand des Fahrzeugs und die Angaben auf dem Mietvertrag bei der Übergabe des Fahrzeugs zu überprüfen. Erforderlichenfalls muss der Mieter den Vermieter vor der Abreise auf offensichtliche, nicht aufgeführte Mängel sowie auf Unstimmigkeiten in Bezug auf den Kilometerstand oder den Kraftstoffstand hinweisen, damit der Vermieter die Angaben im Mietvertrag korrigieren kann. Fehlt eine solche Information des Mieters vor der Abreise des Kunden, können keine Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel berücksichtigt werden.

Der Vermieter schult den Kunden in der Benutzung des gemieteten Fahrzeugs und seines Zubehörs.

WARTUNG

Der Mieter und jeder autorisierte Fahrer verpflichten sich, das gemietete Fahrzeug und sein Zubehör zu pflegen, insbesondere in regelmäßigen Abständen den Öl- und Wasserstand des Motors und den empfohlenen Reifendruck zu überprüfen sowie dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug während der gesamten Mietzeit verkehrssicher ist.

Dem Mieter oder einem autorisierten Fahrer ist es untersagt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Vermieters Reparaturen oder Veränderungen am Mietfahrzeug vorzunehmen.

Der Mieter oder ein autorisierter Fahrer ist verpflichtet, bei Beschädigung eines oder mehrerer Reifen und/oder Felgen während der Mietzeit den beschädigten Reifen und/oder die beschädigte Felge auf eigene Kosten und nach Zustimmung des Mieters zu reparieren oder gegen ein neues identisches Modell (Marke, Profil, Größe und Geschwindigkeitsklasse) auszutauschen. In einem solchen Fall kann der Kunde oder ein autorisierter Fahrer keinen Schadenersatz wegen Nutzungsstörung verlangen, es sei denn, es liegt ein versteckter Mangel oder eine nicht konforme Lieferung vor, was der Kunde oder der autorisierte Fahrer zu beweisen hat.

ARTIKEL 7 – BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES FAHRZEUGS

Der Kunde oder ein autorisierter Fahrer ist verpflichtet, das Fahrzeug unter folgenden Bedingungen nicht zu benutzen

Außerhalb der Straßen;
Für die entgeltliche Beförderung von Gütern, außer für Nutzfahrzeuge;
Für die Beförderung von Personen zum Zwecke der Prüfung;
Für die Beförderung von Personen gegen Entgelt; für Fahrstunden;
Für Versuche, Wettbewerbe oder Autorennen;
von Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol (Blutalkoholspiegel über dem gesetzlichen Grenzwert) oder verbotenen Substanzen (Drogen, Medikamente usw.) stehen;
Die Beförderung einer Ladung oder einer Anzahl von Fahrgästen, die über die im Fahrzeugschein angegebenen Spezifikationen des Herstellers hinausgeht;
Für den Transport von entzündlichen, explosiven oder radioaktiven Stoffen (Öle, Spiritus usw.), die das Fahrzeug beschädigen oder eine außergewöhnliche Gefahr für die Insassen und/oder Dritte darstellen könnten;
Ein anderes Fahrzeug schieben oder abschleppen;
In Ländern, die durch den Mietvertrag verboten sind;
Für jede Untervermietung;
Das Fahren in Gebieten, die für die Öffentlichkeit verboten sind (Flughafengelände, Militärgelände usw.);
Rauchen oder Dampfen im Fahrzeug;
Benutzung des Fahrzeugs, wenn es beschädigt oder unsicher ist;
In der Absicht, eine Straftat zu begehen;
nicht ohne die vom Vermieter zur Verfügung gestellte Ausrüstung auf Schnee zu fahren;
Nicht auf dem Dach des Lieferwagens zu fahren;
Keine Scheuerschwämme für die Innen- und Außenreinigung des Transporters zu verwenden;
Nach dem möglichen Entzug des Führerscheins kein Fahrzeug zu führen

Generell sind der Kunde und jeder autorisierte Fahrer verpflichtet, die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung einzuhalten und jede rücksichtslose Fahrweise zu unterlassen.

Der Kunde und jeder autorisierte Fahrer verpflichten sich außerdem, die Fahrzeugschlüssel in ihrem Besitz zu behalten und das Fahrzeug abzuschließen, indem sie die Fahrzeugpapiere bei sich tragen.

CapVanGo empfiehlt, dass der Kunde und jeder autorisierte Fahrer auf die Größe oder das Maß des Fahrzeugs achten.

Der Vermieter empfiehlt dem Mieter und jedem autorisierten Fahrer, den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen, wenn es um die Aufbewahrung und Lagerung von Gegenständen im Fahrzeug geht, und das Fahrzeug in seinem aktuellen Zustand zu erhalten.

ARTIKEL 8 – RÜCKGABE DES FAHRZEUGS IM IST-ZUSTAND und finanzielle Verantwortung

8.1 Bedingungen für die Rückgabe

Der Kunde oder ein bevollmächtigter Fahrer muss das gemietete Fahrzeug, seine Schlüssel und seine Papiere spätestens zu den im Mietvertrag festgelegten Daten und Uhrzeiten in dem im Mietvertrag beschriebenen Originalzustand zurückgeben, mit Ausnahme der normalen Abnutzung des Fahrzeugs. Sofern das Fahrzeug nicht außerhalb der Öffnungszeiten von RICHARD & ADVENTURE zurückgegeben wird oder der Kunde die Rückgabe verweigert, findet bei der Rückgabe eine gemeinsame Überprüfung des Fahrzeugs statt, über die ein vom Kunden oder einem autorisierten Fahrer unterzeichnetes Rückgabeprotokoll erstellt wird. Eine Kopie dieses Protokolls wird dem Kunden auf Anfrage ausgehändigt.

Wenn der Kunde oder ein autorisierter Fahrer das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten von RICHARD & ADVENTURE zurückgeben möchte, geschieht dies auf eigenes Risiko.

Auch wenn das Fahrzeug vom Kunden oder einem berechtigten Fahrer auf dem Parkplatz von RICHARD & ADVENTURE abgestellt wird und die Schlüssel im Briefkasten von RICHARD & ADVENTURE hinterlegt wurden, bleibt das Fahrzeug in der Verantwortung des Kunden oder eines berechtigten Fahrers, bis RICHARD & ADVENTURE öffnet und der Mieter das Fahrzeug übernimmt.

In diesem Fall sowie für den Fall, dass der Kunde sich weigert, eine kontradiktorische Prüfung des Fahrzeugzustands vorzunehmen, sind die vom Mieter allein gemachten Feststellungen über den Zustand des besagten Fahrzeugs sowohl dem Kunden als auch jedem autorisierten Fahrer gegenüber einklagbar. Der Vermieter haftet nicht für Güter, die vom Mieter, einem autorisierten Fahrer oder einem Fahrzeuginsassen im Fahrzeug zurückgelassen werden.

Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann je nach Verfügbarkeit des Fahrzeugs mit vorheriger Zustimmung des Mieters verlängert werden, wobei der Mieter den Vermieter drei (3) Tage vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer von seiner Verlängerungsabsicht informieren muss.

 

Ohne die schriftliche Zustimmung des Mieters auf dem Mietvertrag bei der Abfahrt des Fahrzeugs wird bei Rückgabe des Fahrzeugs nach dem auf dem Vertrag angegebenen Datum jede angefangene Woche in Rechnung gestellt.

Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben und wird der Mietvertrag nicht gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes verlängert, wird der Mietvertrag beendet.

Für die weitere Nutzung des Fahrzeugs bis zu seiner tatsächlichen Rückgabe haften der Mieter und jeder autorisierte Fahrer dem Vermieter gesamtschuldnerisch für die Zahlung einer Nutzungsentschädigung, deren Höhe dem öffentlichen Tarif des Vermieters für Tagesmieten entspricht, es sei denn, die Nichtrückgabe des Fahrzeugs ist nicht auf ein Verschulden des Mieters oder des autorisierten Fahrers zurückzuführen.

8.2. Finanzielle Verantwortung

8.2.1. – Wartung des Transporters

Wenn der Kunde oder ein autorisierter Fahrer das Fahrzeug aus irgendeinem Grund verspätet zurückgibt, muss er RICHARD & ADVENTURE unverzüglich benachrichtigen.

Die Rückgabe des Fahrzeugs nach der vereinbarten Zeit ohne vorherige Absprache (spätestens um 18.00 Uhr oder um 10.00 Uhr an Samstagen in der Hochsaison) wird mit einer Gebühr von 250 Euro pro Tag oder Teil eines Tages berechnet.

Der Kunde trägt die finanzielle Verantwortung für die Reinigungs- und Wartungsarbeiten, die für die routinemäßige Instandhaltung des Fahrzeugs während des Mietzeitraums erforderlich sind:

Reinigung der Innen- und Außenflächen des Transporters;
Die Toilette und der Abwassertank müssen entleert und gereinigt werden;
Alle Kommoden müssen leer sein und die Abfalleimer geleert werden;
Der Kühlschrank muss geleert und gereinigt werden;
Die Küche und das Kochfeld müssen sauber und makellos sein;
Sämtliches Geschirr, Besteck und Gläser sollten sauber und einsatzbereit sein;
Geschirr, Besteck und Gläser sollten sauber und einsatzbereit sein; Bettwäsche und Vorhänge sollten frei von Schmutz sein;
Die Böden sollten gefegt und gereinigt werden;
Die Bettwäsche sollte entfernt werden;
Der Tisch und die Stühle im Freien sollten sauber sein;
Nachfüllen von Kraftstoff (Diesel) während der Mietzeit und Auffüllen des Tanks am Ende der Mietzeit (innerhalb von 10 km vom Rückgabeort);
Öl und andere Flüssigkeiten (z. B. Ad Blue, Kühlmittel usw.), die bei Bedarf am Ende der Mietzeit nachgefüllt werden müssen;
Ersatz der Gasreserven am Ende des Mietverhältnisses.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Endreinigungsoption in Höhe von 49 € in Rechnung zu stellen, wenn das Fahrzeug nicht in einem angemessenen Sauberkeitszustand zurückgegeben wird.

Wenn der Kraftstofftank nicht voll ist, wird er mit 2,0 € pro Liter zzgl. MwSt. zuzüglich einer Betankungsgebühr von 30 € zzgl. MwSt. berechnet.

8.2.2 – Kosten für die Reparatur von Fahrzeugen – durch die Versicherung gedeckte Schäden

Die finanzielle Verantwortung des Kunden entspricht der Höhe der Kaution.

Einzelheiten zu den vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungen und zu den Bedingungen für Schäden, die durch Ihren Mietvertrag abgedeckt sind, finden Sie in Artikel 9.

8.2.3 – Fahrzeugreparaturkosten – nicht durch die Versicherung gedeckte Schäden

Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Kosten der Reparatur des gemieteten Fahrzeugs durch den Vermieter im Falle von Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind.

Nähere Informationen über die vom Mieter abgeschlossene Versicherung und die Bedingungen für Schäden und Diebstahl, die nicht durch den Mietvertrag abgedeckt sind, finden Sie in Artikel 9.

8.2.4 – Zuwiderhandlungen

Der Kunde trägt die finanzielle Verantwortung für alle Verstöße und Sanktionen (finanziell und strafrechtlich) während des Mietzeitraums: Geschwindigkeitsüberschreitung, Parken, etc.

Für den Fall, dass der Kunde seine Bußgelder nicht bezahlt, ermächtigt der Kunde RICHARD & ADVENTURE :

– die Kaution in Höhe des von den Behörden geforderten Zuschlags zu belasten. Es werden die geltenden lokalen Steuern erhoben;

– Ihm/ihr zusätzliche Bearbeitungskosten in Höhe von 50 € in Rechnung zu stellen.

8.2.5 – Verlust von Schlüsseln und Reisedokumenten

Bei Verlust der Schlüssel des Transporters und/oder der Reisedokumente muss der Kunde die erforderlichen Erklärungen für die Ausstellung von Duplikaten abgeben und die Gegenstände auf eigene Kosten ersetzen.

Wenn die Schlüssel im Fahrzeug vergessen werden und das Fahrzeug wieder verschlossen werden muss, gehen alle Kosten, die für die Wiederöffnung und Wiederherstellung des Fahrzeugs erforderlich sind, zu Lasten des Kunden.

8.3 – Garantie für die finanzielle Verantwortung des Kunden: Kaution

8.3.1. Zahlung der Kaution

Für die Anmietung eines Fahrzeugs beim Vermieter ist eine Kaution in Höhe von 2.500 Euro zu hinterlegen (unabhängig von dem vom Kunden gewählten Schutzniveau). Diese Kaution deckt alle vom Kunden geschuldeten Beträge ab:

Der Betrag der Kaution wird während der Mietzeit nicht eingelöst.

Die Zahlung der Kaution erfolgt per Kreditkarte

Der Kunde akzeptiert, dass der Vermieter ein Lastschriftverfahren für die vom Kunden im Rahmen des vorliegenden Vertrags geschuldeten Beträge einrichtet.

8.3.2 – Rückerstattung der Kaution

Die Kaution kann verlängert werden, bis der Kunde die folgenden Kosten vollständig bezahlt hat:

Kosten für die Restaurierung des Lieferwagens ;
Zuwiderhandlungen ;
Sanktionen bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs ;
0,25 Euro pro zusätzlichem Kilometer.
Für den Fall, dass bei der Rückgabe des Fahrzeugs Reparaturkosten anfallen, ermächtigt der Kunde RICHARD & ADVENTURE zur sofortigen Abbuchung der gesamten oder eines Teils der Kaution:
wegen Treibstoffmangels, Reinigungskosten, Verspätungszuschlägen
nach einem Sachschaden und einer ersten Bewertung durch Mitarbeiter von RICHARD & ADVENTURE. Erfordert dieser Schaden ein Gutachten einer Reparaturwerkstatt oder eines Karosseriespezialisten, wird eine Rechnung erstellt und dem Kunden nach dem Rückgabedatum zugesandt. Diese Rechnung führt entweder zu einer zusätzlichen Zahlung durch den Kunden oder zu einer Rückerstattung durch RICHARD & ADVENTURE im Falle einer Überzahlung.

ARTIKEL 9 – VERSICHERUNG

9.1 – Geltungsbereich des Versicherungs- und Beistandsvertrags

Die Versicherung und die Unterstützung gelten:

Für Unfälle und Unfälle, an denen das Fahrzeug und Dritte beteiligt sind und für die einer der im Vertrag genannten Fahrer verantwortlich ist
In den auf der grünen Versicherungskarte genannten Ländern
Während der Dauer des Mietvertrags
Unter der Bedingung, dass der Kunde alle seine Pflichten in Bezug auf den Lieferwagen erfüllt, wie in Artikel 7 beschrieben. Bei Schäden, die der Kunde durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht (z.B.: Risse im Sattelzeug, Risse in der Zeltplane, schwere Schäden am Mobiliar), haftet der Kunde voll.

9.1.1 – Versicherung

Der im Mietvertrag enthaltene “All Risks”-Versicherungsvertrag umfasst

Kfz-Haftpflichtversicherung zur Deckung aller Schäden, die von den im Vertrag genannten Fahrern verursacht werden:
Schäden an Dritten: Gebäude, Güter, Personen, usw. ;
Schädigung der Fahrzeuginsassen;
Persönliche Garantie des Fahrers;
All-Risk-Schadenversicherung;
Diebstahl und Feuer, Naturkatastrophen und Vandalismus zur Deckung von Schäden am gemieteten Fahrzeug. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Haftung des Kunden umfasst diese Versicherung eine Selbstbeteiligung von 2500 €, die durch die Kaution des Kunden gedeckt ist.
Die Selbstbeteiligung gilt ganz oder teilweise, je nach dem Anteil des Fahrers an der Verantwortung;
Die Selbstbeteiligung gilt für jedes Ereignis. Bei nicht nur vorübergehenden Verlusten kommen daher mehrere Selbstbehalte zur Anwendung;
Versicherung gegen Glasbruch, Scheinwerfer und Reifenschäden. Diese Versicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung von 250 €, die durch die Kaution des Kunden gedeckt ist.

9.1.2 – Hilfeleistung für den Lieferwagen

Die im Mietvertrag enthaltene Fahrzeugbetreuung ist 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag verfügbar und umfasst

Unterstützung beim Ausfüllen des Unfallberichts;
Hilfe im Falle einer Reifenpanne;
Unterstützung im Falle eines Kraftstoffmangels;
Abschleppen des Fahrzeugs oder Pannendienst vor Ort;
Unterbringung bei Stilllegung des Fahrzeugs (gemäß den Bedingungen des Beistandsvertrags);
Rücktransport zum Standort des Mieters bei Stilllegung des Fahrzeugs (gemäß den Bedingungen des Assistenzvertrags).

Die Assistance deckt nicht kostenlos Fälle ab, in denen das Fahrzeug in Sand, Schlamm oder Schnee liegen bleibt.

Im Falle eines Unfalls, rufen Sie +33 (0)1.41.85.94.84 in Frankreich oder im Ausland an, 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche erreichbar – Versicherungsnummer der Assistance: BALDIF188

Wird das Fahrzeug infolge eines Unfalls, eines Zwischenfalls oder eines Diebstahls stillgelegt, bieten der Beistandsvertrag und der Vermieter dem Kunden weder eine Erstattung für die Unterbrechung seiner Reise noch eine Entschädigung an.

9.1.3 – Persönliche Assistenz

Die im Mietvertrag enthaltene persönliche Betreuung umfasst

Medizinischer Rücktransport (gemäß den Bedingungen des Beistandsvertrags);
Übernahme der Kosten für den Besuch eines Verwandten im Falle eines Krankenhausaufenthalts (gemäß den Bedingungen des Assistenzvertrags);
Der Versand von Arzneimitteln ins Ausland;
Erstattung der Kosten für medizinische und chirurgische Eingriffe im Ausland (gemäß den Bedingungen des Assistenzvertrags);

Im Schadensfall rufen Sie +33 (0)1.41.85.94.84 in Frankreich oder im Ausland an, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche – Nummer der Assistance-Police: BALDIF188

9.2 – Nicht durch den Versicherungsvertrag gedeckte Vorfälle

Die folgenden Vorfälle und Schäden sind nicht durch die Versicherung abgedeckt und liegen in der vollen finanziellen Verantwortung des Kunden:

Beschädigung und Diebstahl von persönlichen Gegenständen des Kunden und der Insassen des Transporters
Schäden, die entstehen, wenn der Fahrer des gemieteten Fahrzeugs nicht im Vertrag genannt ist
Schäden, die in einem Land eintreten, das nicht auf der grünen Versicherungskarte aufgeführt ist
Schäden, die außerhalb der im Vertrag genannten Mietdauer auftreten
Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der in den Artikeln 6 und 7 beschriebenen Pflichten des Kunden in Bezug auf die Wartung und Nutzung des Fahrzeugs ergeben.

Beispiele für nicht gedeckte Schäden:

Unsachgemäße Verwendung von Kraftstoff
Schäden und Beeinträchtigungen durch unvorsichtigen Gebrauch des Fahrzeugs (Innen- und Außenschäden): zerrissene Sitze, gebrochene oder beschädigte Teile usw.
Schäden, die durch die Benutzung des Fahrzeugs in Sand, Schlamm, Schnee
Schäden, die durch den Zustand der Trunkenheit oder des Rausches des Kunden verursacht werden
Schäden, die durch falsche oder unrichtige Angaben und/oder Erklärungen des Kunden gegenüber dem Vermieter und seinem Versicherer oder durch die freiwillige Unterlassung von Angaben durch den Kunden oder durch die Unmöglichkeit der Verwendung der vom Kunden gemachten Angaben (insbesondere im Unfallbericht) verursacht werden
Schäden, die dadurch entstanden sind, dass dem Vermieter keine Informationen über den Unfall zur Verfügung gestellt wurden (insbesondere der Unfallbericht)
Schäden, die sich aus dem Verlassen oder der Nichtrückgabe des Fahrzeugs durch den Kunden innerhalb der im Mietvertrag genannten Fristen ergeben
Diebstahl des Fahrzeugs, nachdem es vom Kunden aufgegeben oder nicht innerhalb der im Mietvertrag genannten Fristen zurückgegeben wurde.

Der Kunde akzeptiert, dass der Vermieter unwiderruflich ermächtigt ist, die vom Kunden zur Deckung dieser Kosten geschuldeten Beträge einzuziehen, auch wenn diese Beträge den Betrag der Kaution übersteigen.

9.3 – Inanspruchnahme der Versicherung im Falle eines Schadens am Fahrzeug und/oder an einem Dritten

Im Falle eines Schadens an dem vom Mieter gemieteten Fahrzeug können zwei Fälle auftreten:

Für den verursachten Schaden haftet ein identifizierter Dritter: Die Versicherung dieses Dritten kommt für die Kosten auf, die

das vom Vermieter gemietete Fahrzeug. Unter der Voraussetzung, dass dieser Dritte identifiziert und versichert ist, sind die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs von ihm zu tragen. Dem Kunden wird eine Bearbeitungsgebühr von fünfzig Euro (50€) in Rechnung gestellt;

Für den verursachten Schaden haftet der Kunde ganz oder teilweise: Der Kunde trägt die finanzielle Verantwortung für die Höhe der Selbstbeteiligung.

ARTIKEL 10 – VERLUST UND BESCHÄDIGUNG DES FAHRZEUGS

10.1 Grundsatz der Haftung des Mieters und jedes autorisierten Fahrers

Der Mieter und jeder autorisierte Fahrer haften gemäß Artikel 1732 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für den Verlust und die Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit.

Die Haftung des Kunden oder eines autorisierten Fahrers kann den Betrag der von einem Sachverständigen bewerteten oder von der Werkstatt in Rechnung gestellten Reparaturen, den Marktwert des Fahrzeugs, eine Entschädigung für die Stilllegung des Fahrzeugs und alle anderen Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Verlust oder der Beschädigung des gemieteten Fahrzeugs während der Mietzeit (wie insbesondere die Kosten für das Abschleppen, die Kosten für die Lagerung des Fahrzeugs, die Kosten für den Sachverständigen, die Kosten für die Verwaltung der Akte von 55 €uro usw.) sowie die Kosten für die Reinigung des Fahrzeugs umfassen. ), sowie die Reinigungskosten, die durch die übermäßige Verschmutzung des Fahrzeugs entstehen.

Die Rechnung für den Schadensfall enthält die Reparaturkosten oder die durch das Sachverständigengutachten ermittelten Kosten, das Honorar des Kfz-Sachverständigen, die Kosten für die Stilllegung des Fahrzeugs, die Abschleppkosten, die Beschlagnahmekosten sowie die Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Akte durch RICHARD & ADVENTURE in Höhe von 55 €uro.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht:

Bei vorsätzlichem oder betrügerischem Fehlverhalten im Sinne von Artikel L.113-1 des Versicherungsgesetzes;
Im Falle von Fahrlässigkeit oder Leichtsinn seitens des Kunden oder eines autorisierten Fahrers;
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung;
Im Falle einer Nutzung des gemieteten Fahrzeugs entgegen den Bestimmungen von Artikel 7 der vorliegenden ALLGEMEINEN MIETBEDINGUNGEN;
Im Falle eines Selbstmordversuchs oder Selbstmordes;
Wenn Sie mit einem abgelaufenen, ausgesetzten oder entzogenen Führerschein fahren;
Bei Nichtangabe der Umstände des Unfalls oder des Brandes gemäß Artikel 11.2 der vorliegenden ALLGEMEINEN MIETBEDINGUNGEN;
Im Falle einer Erklärung über die Umstände des Unfalls oder des Brandes, die nicht den Bestimmungen von Artikel 11.2 der vorliegenden ALLGEMEINEN MIETBEDINGUNGEN entspricht;
Im Falle eines Betrugsversuchs;
Bei vorsätzlicher Falschangabe im Mietvertrag, in der Erklärung über die Umstände des Unfalls oder Brandes oder in dem nach einem Unfall erstellten gemeinsamen Versicherungsbericht;
Für Schäden, die nicht als Feuer (d. h. Verbrennung mit Flammen) gelten, wie z. B. Zigarettenverbrennungen;
Für Schäden am Eigentum des Kunden oder des autorisierten Fahrers oder an den im Fahrzeug befindlichen Gütern;
Für Schäden, die durch die Verwendung von ungeeignetem Kraftstoff entstehen;
Im Falle der Nichtzahlung des Mietpreises und des Zubehörs.

10.2.2 – Dauer und Umfang der Haftungsbeschränkungen

Die optionalen Haftungsbeschränkungen gelten nur für die im Mietvertrag angegebene Mietdauer. Nach Ablauf dieser Frist und sofern der Vertrag vom Mieter nicht vor Eintritt des Schadens förmlich verlängert wird, verlieren der Kunde und jeder autorisierte Fahrer den Vorteil der genannten fakultativen Haftungsbeschränkungen, wie sie bereits in Artikel 8 der vorliegenden ALLGEMEINEN MIETBEDINGUNGEN aufgeführt sind.

ARTIKEL 11 – VERPFLICHTUNGEN IM FALLE EINES SCHADENSFALLS

11.1 – Allgemeine Verpflichtungen

Im Falle eines Schadens, gleich welcher Art – Unfall, Diebstahl, versuchter Diebstahl, Brand, Zusammenstoß mit einem Wildtier oder sonstiger Schaden am Fahrzeug – (der “Schadensfall”) muss der Mieter oder ein autorisierter Fahrer alle sinnvollen Maßnahmen ergreifen, um die Interessen des Mieters und gegebenenfalls der Versicherungsgesellschaft zu wahren, nämlich

den Mieter unverzüglich oder spätestens innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach dem Auftreten oder der Entdeckung eines der oben genannten Ansprüche oder Schäden zu benachrichtigen;
Benachrichtigen Sie gegebenenfalls die Polizei oder die Gendarmerie.

11.2 – Besondere Pflichten bei einem Unfall

Im Falle eines Unfalls muss der Kunde oder ein bevollmächtigter Fahrer zusätzlich zu den in Artikel 11.1 genannten Verpflichtungen einen Bericht erstellen, indem er das im Fahrzeug bereitgestellte Dokument ausfüllt, außer in Fällen höherer Gewalt.

Wenn ein Polizei- oder Gendarmeriebericht oder ein Gerichtsvollzieherbericht erstellt wurde, müssen diese Dokumente der Erklärung beigefügt werden.

Der Mieter oder ein bevollmächtigter Fahrer ist nicht befugt, im Namen und auf Rechnung des Mieters oder seines Versicherers Verträge oder Geschäfte jeglicher Art abzuschließen.

11.3 Besondere Pflichten im Falle eines Diebstahls

Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs ist unverzüglich Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten. Eine Kopie des Beschwerdeberichts ist dem Vermieter so bald wie möglich vom Mieter oder einem autorisierten Fahrer auszuhändigen.

Die Originalschlüssel des Fahrzeugs müssen ebenfalls an den Mieter zurückgegeben werden. Bei Diebstahl oder Verlust der Originalschlüssel ist der Mieter oder ein autorisierter Fahrer verpflichtet, den Diebstahl oder Verlust der Schlüssel unverzüglich dem Vermieter und den zuständigen Behörden zu melden. Außerdem läuft die vom Kunden geschuldete Miete weiter, wenn kein Diebstahl oder Verlust der Schlüssel gemeldet wird.

ARTIKEL 12 – MIETPREIS, SONSTIGE KOSTEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

12.1 Mietpreis – sonstige Kosten

Der Mietpreis ist der Preis, der sich aus den Tarifen des Vermieters ergibt, die am Tag des Abschlusses des Mietvertrags gelten. Die Sondertarife sind nur für die vorgeschlagene Dauer gültig. Wird dieser Zeitraum überschritten, gilt der normale Tarif für die gesamte Mietdauer.

DER KUNDE UND JEDER AUTORISIERTE FAHRER HAFTEN GESAMTSCHULDNERISCH FÜR DIE ZAHLUNG DES MIETPREISES

Der Mietpreis setzt sich aus der Hauptmiete und eventuellen Zusatzmieten zusammen:

Die Hauptmiete wird je nach dem vom Kunden gewählten Tarif nur nach der Dauer der Anmietung oder nach dieser Dauer und den gefahrenen Kilometern berechnet. Die Anzahl der während des Mietzeitraums gefahrenen Kilometer ist die vom Hersteller im Fahrzeug installierte Kilometerzahl. Wenn der Zähler abgeschaltet wird, wird eine Pauschale von eintausend (1.000) Kilometern pro Miettag zum geltenden Tarif berechnet. Die Mietzeiträume werden in Miettagen ausgedrückt, d.h. ein oder mehrere Zeiträume von vierundzwanzig (24) aufeinanderfolgenden Stunden, von denen der erste am Tag und zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden beginnt. Sofern der Mieter nicht ausdrücklich zustimmt, ist jeder angefangene Tag fällig.
Die obligatorischen Zuschläge zur Miete sind, soweit zutreffend, :
die Zuschläge für Anmietungen von einem Flughafen oder einem Bahnhof oder in unmittelbarer Nähe
der Zuschlag für den “Führerschein vor kurzem”.
Die fakultativen Mietzuschläge sind das Gegenstück zu den vom Vermieter angebotenen Leistungen wie
Der Tagesmietpreis für Zubehör (Kindersitz, Navigationssystem, Dachgepäckträger, Ketten und Winterreifen usw.),
Der Preis für den Kraftstoff, der einem vollen Tank des gemieteten Fahrzeugs entspricht, wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird, der diesen Tank einschließt (“Kraftstoffvertrag inklusive”); in diesem Fall wird der bei der Rückgabe des Fahrzeugs verbleibende Kraftstoff nicht erstattet.

DER KUNDE UND JEDER AUTORISIERTE FAHRER HAFTEN AUCH GESAMTSCHULDNERISCH FÜR ANDERE KOSTEN UND SCHÄDEN, NÄMLICH :

Sofern kein Kraftstoffvertrag abgeschlossen wurde, wird der Preis für den Kraftstoff, wenn das Fahrzeug nicht mit mindestens dem gleichen Kraftstoffstand wie bei der Übergabe zurückgegeben wird, vom Vermieter zu einem Preis nachberechnet, der die Kosten für den Betankungsservice, die in der Agentur eingesehen werden können, und eine Servicegebühr von 50 €uros beinhaltet
Alle Kosten, die dem Mieter für die Abholung des Fahrzeugs entstehen, wenn es an einem anderen Ort als dem vertraglich vereinbarten abgestellt wird oder der Mieter es aufgrund eines Fehlers des Mieters oder eines autorisierten Fahrers abholen muss (im Fahrzeug eingeschlossene Schlüssel, verlorene Schlüssel, Fehlfunktion des Fahrzeugs aufgrund einer Unterlassung oder Fahrlässigkeit des Mieters oder eines autorisierten Fahrers)
Alle Kosten, die dem Mieter entstehen, einschließlich der Kosten für die Stilllegung des Fahrzeugs aufgrund eines Verkehrsdelikts, die Beschlagnahme des Fahrzeugs oder die Festnahme des Fahrzeugs durch die Polizei, die Gendarmerie oder den Zoll,
Die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Verkehrsverstößen in Höhe von 19 €uro (Artikel 14)
Alle Kosten, die dem Mieter für die Behebung von Schäden am Fahrzeug entstehen, die nicht durch die Versicherung und eventuelle fakultative Haftungsbeschränkungen, von denen der Kunde profitiert, gedeckt sind, d. h. insbesondere, zusätzlich zu den Schäden selbst, die Kosten für die Stilllegung des Fahrzeugs, die Sachverständigenkosten, die Verwaltungs- und Aktenkosten in Höhe von fünfundfünfzig Euro (55 €), die Pannenhilfe und/oder die Abschleppkosten.

 

12.2 Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis ist vor Beginn der Mietzeit zu zahlen, die Nebenkosten sind bei Fälligkeit der Rechnung fällig.

Jede Zahlung, die nach dem auf der entsprechenden Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum erfolgt, wird nach einer förmlichen Aufforderung an den Kunden veranlasst. Bleibt die Inverzugsetzung wirkungslos, werden Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für den Zeitraum ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Begleichung der Schuld fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, eine pauschale Entschädigung für die Inkassokosten zu zahlen, die auf dreißig Euro (30 €) festgesetzt ist.

Bei Beendigung des Mietvertrags ist das Fahrzeug vom Mieter auf eigene Kosten und Gefahr an die vom Vermieter angegebene Adresse zurückzubringen. Im Falle der Nichtrückgabe des Fahrzeugs ist der Mieter berechtigt, alle zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rückgabe zu erreichen.

12.3 Zahlungsgarantien

Der Mieter muss eine Kaution in Höhe von zweitausendfünfhundert Euro (2.500 €) hinterlegen, deren Höhe sich nach den besonderen Bedingungen richtet, die dem Mieter vor Abschluss des Mietvertrags mitgeteilt werden. Die Anmietung wird bestätigt, wenn die Anzahlung akzeptiert wird. Wird der Kreditkartenabdruck verweigert, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Vermietung an den Kunden zu verweigern. Der Kreditkartenabdruck kann im Voraus telefonisch angefordert werden. Sie wird nicht abgebucht, und der Vermieter kann die tatsächliche Zahlung der Kaution jederzeit, zu Beginn des Mietverhältnisses oder später, verlangen.

Der Mieter gibt sie am Ende der Mietzeit zinslos und nach Abzug aller zusätzlichen Kosten, Entschädigungen oder sonstigen Beträge zurück, die er vom Kunden bei Mietende zu zahlen hat:

Kilometerbericht: Bei Überschreitung der im festen Kilometertarif Ihrer Anmietung enthaltenen Entfernung wird Ihnen die zusätzlich gefahrene Strecke in Rechnung gestellt. Die Höhe der Zusatzkosten wird auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Buchung auf dem Fahrzeugschein angegebenen zusätzlichen Kilometersatzes berechnet.
Treibstoffbilanz: Wird das Fahrzeug mit weniger Treibstoff als bei der Übernahme zurückgegeben, wird Ihnen die Differenz mit einem Aufschlag und einer Treibstoffservicegebühr von fünfzig Euro (50 €) in Rechnung gestellt.
Verspätete Rückgabe: Eine verspätete Rückgabe ist für den Vertragsinhaber mit Kosten verbunden; die Mieten werden tageweise berechnet; wenn bei der Rückgabe zusätzliche Tage im Vergleich zum ursprünglichen Vertrag anfallen, werden sie zum aktuellen Preis in Rechnung gestellt.

ARTIKEL 13 – GEBÜHREN FÜR BUSSGELDER UND VERKEHRSVERSTÖSSE

Der Kunde oder jeder autorisierte Fahrer ist verpflichtet, alle Maut- und Parkgebühren, die er zu tragen hat, zu zahlen. Der Mieter haftet für alle Folgen von Verkehrs- oder sonstigen Ordnungswidrigkeiten, die er während der Mietzeit begeht. Der Eigentümer des Fahrzeugs, d. h. der Mieter, ist gesetzlich verpflichtet, alle Bußgelder im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen zu zahlen, es sei denn, er gibt die Daten des Kunden oder eines autorisierten Fahrers an, der für diese Verstöße verantwortlich ist. Infolgedessen kann der Mieter von den Behörden aufgefordert werden, Daten über die Identität des Mieters oder eines autorisierten Fahrers zu übermitteln.

Der Mieter schuldet dem Vermieter eine Verwaltungsgebühr von fünfzig Euro (50 €) pro bearbeiteten Verstoß.

ARTIKEL 14 – ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG                                                                                                                                                      

Die vom Vermieter ausgestellten Rechnungen werden dem Kunden grundsätzlich auf elektronischem Wege und in elektronischer Form an die vom Kunden zu diesem Zweck angegebene Adresse übermittelt. Der Kunde erklärt sich in diesem Zusammenhang damit einverstanden, keine Papierrechnungen mehr zu erhalten. Er erklärt sich ferner damit einverstanden, dass der Vermieter ihm elektronische Rechnungen an die von ihm zu diesem Zweck angegebene E-Mail-Adresse unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen übermittelt. Der Kunde kann die Übermittlung elektronischer Rechnungen jederzeit ablehnen. In diesem Fall hat der Kunde die zusätzlichen Kosten für die Übermittlung auf Papier sowie die Portokosten zu tragen.

ARTIKEL 15 – COMPUTERUNTERSTÜTZTE VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN                                                                                               

Die vom Vermieter gesammelten Informationen und personenbezogenen Daten über den Kunden und jeden autorisierten Fahrer sind für die Verwaltung des Mietvertrags und für die Geschäftsbeziehungen erforderlich. Diese Informationen und Daten werden auch aus Sicherheitsgründen aufbewahrt, um den gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen nachzukommen. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erklären sich der Kunde und jeder autorisierte Fahrer damit einverstanden, dass RICHARD & ADVENTURE ihre Daten verwenden darf.

Darüber hinaus hat RICHARD & ADVENTURE in einigen seiner Fahrzeuge ein Echtzeit-Tracking-System installiert, um das Management von Fahrzeugdiebstahl und -verlust zu erleichtern. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags ermächtigt der Mieter RICHARD & ADVENTURE, die Daten, die eine Bestimmung des geografischen Standorts des Fahrzeugs ermöglichen, mit Hilfe des bordeigenen Geolokalisierungssystems zu erfassen und für die oben beschriebenen Zwecke zu verwenden. Zugang zu diesen Daten haben nur die Dienststellen von RICHARD & ADVENTURE sowie alle Personen, die nach dem Gesetz ein Recht auf Zugang haben. Diese Daten werden für die Dauer des Vertrags und ggf. der Untersuchung aufbewahrt.

 

15.1 – Allgemeine Bestimmungen

 

Der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Firma RICHARD & ADVENTURE. Gemäß den Bestimmungen der vereinfachten Norm Nr. 48 haben nur die Mitarbeiter und Dienstleister der Firma RICHARD & ADVENTURE, deren Aufgabe es ist, die Website zu betreiben oder die Dienstleistung zu erbringen, Zugang zu Ihren persönlichen Daten.

Die Daten, die in dem Formular, mit dem Sie Nutzer der Website und des Dienstes werden, als obligatorisch angegeben werden, erfordern eine genaue Antwort von Ihnen. Eine Nichtbeantwortung oder eine von RICHARD & ADVENTURE als anormal angesehene Antwort kann dazu führen, dass RICHARD & ADVENTURE Ihren Antrag auf Registrierung für den Dienst nicht berücksichtigt.

Die von RICHARD & ADVENTURE im Rahmen der auf der Website angebotenen Dienstleistungen erhobenen Daten werden gemäß den Bestimmungen der vereinfachten Norm Nr. 48 und des Datenschutzgesetzes” vom 6. August 2004 verarbeitet.

15.2 – Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte

Gemäß den Bestimmungen der vereinfachten Norm Nr. 48 behält sich das Unternehmen RICHARD & ADVENTURE das Recht vor, alle oder einen Teil der persönlichen Daten der Mitglieder unter strikter Einhaltung der vereinfachten Norm Nr. 48 und des französischen Datenschutzgesetzes vom 6. August 2004 zu übermitteln.

Jede Verwendung personenbezogener Daten, die über die oben genannten hinausgeht, unterliegt der individuellen, vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Mitglieder.

In Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 holt RICHARD & ADVENTURE die Zustimmung der Kunden für die Weitergabe ihrer Daten an Handelspartner für Direktmarketingaktionen mittels eines Kontrollkästchens ein.

15.3 – Recht auf Auskunft, Berichtigung und Widerspruch

Gemäß dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 haben Sie das Recht, auf Ihre persönlichen Daten zuzugreifen und diese zu berichtigen, indem Sie sich an den Webmaster der Website wenden. Davon ausgenommen sind die persönlichen Daten, die Sie RICHARD & ADVENTURE beim Ausfüllen Ihres Online-Mitgliedsformulars mitgeteilt haben, für deren Änderung und Aktualisierung Sie allein verantwortlich sind, wie in Artikel 10.4 “Aktualisierung der persönlichen Daten” angegeben.

Gemäß dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 haben Sie das Recht, sich kostenlos dagegen zu wehren, dass Ihre persönlichen Daten von der Firma RICHARD & ADVENTURE oder von ihren Geschäftspartnern für Werbezwecke, insbesondere für Werbezwecke, verwendet werden. Wenn Sie Ihr Widerspruchsrecht aus diesem Grund direkt bei RICHARD & ADVENTURE ausüben, verpflichtet sich RICHARD & ADVENTURE, Ihren Widerspruch an seine Vertragspartner weiterzuleiten, an die er gerichtet werden kann.

Gemäß dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 verpflichtet sich RICHARD & ADVENTURE, Ihre persönlichen Daten nicht außerhalb der Europäischen Union zu übermitteln, auch nicht an potenzielle Geschäftspartner, es sei denn, Sie haben vorher ausdrücklich Ihr Einverständnis dazu gegeben.

Gemäß dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 behält sich RICHARD & ADVENTURE das Recht vor, Ihre persönlichen Daten zu übermitteln, entweder um einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen oder in Anwendung einer gerichtlichen oder administrativen Entscheidung oder einer unabhängigen Verwaltungsbehörde (wie der Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés).

15.4 – Aktualisierung der personenbezogenen Daten

Sie verpflichten sich, bei Bedarf dafür zu sorgen, dass Ihre personenbezogenen Daten auf dem neuesten Stand gehalten werden. Sie verpflichten sich außerdem, dafür zu sorgen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten richtig, vollständig und eindeutig sind. Sie können jederzeit mit Ihrem Passwort und Ihrem Login auf Ihr Benutzerkonto zugreifen, das alle persönlichen Daten enthält, die Sie RICHARD & ADVENTURE zur Verfügung gestellt haben.

15.5 – Sicherheit der personenbezogenen Daten

Gemäß dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 verpflichtet sich RICHARD & ADVENTURE, in Anbetracht der Art der Daten und der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten und insbesondere zu verhindern, dass Ihre persönlichen Daten verfälscht oder beschädigt werden oder unbefugten Dritten zugänglich sind.

15.6 – Standort-Hosting

Der Hoster der Website “OVH” handelt als Subunternehmer der Firma RICHARD & ADVENTURE im Sinne des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 nur auf schriftliche Anweisung der Firma RICHARD & ADVENTURE und hat nicht das Recht, die persönlichen Daten der Nutzer, zu denen er Zugang hat, zu verwenden, mit Ausnahme der Bereitstellung von technischen Hosting- und Datenbankverwaltungsdiensten und nur unter den zwischen dem Gastgeber und RICHARD & ADVENTURE unterzeichneten Vertragsbedingungen, die nicht vom vorliegenden Artikel abweichen dürfen.

15.7 – Geistiges Eigentum

Die mobile Anwendung “RICHARD & ADVENTURE” ist Eigentum der Firma RICHARD & ADVENTURE, die allgemeine Struktur der Anwendung RICHARD & ADVENTURE sowie die Texte, Grafiken, Bilder, Sounds und Videos, aus denen sie besteht, sind Eigentum des Herausgebers RICHARD & ADVENTURE oder seiner Partner. Jegliche Darstellung und/oder Vervielfältigung und/oder Verwertung der von der mobilen Anwendung angebotenen Inhalte und Dienste, ganz oder teilweise, mit welchen Mitteln auch immer, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von RICHARD & ADVENTURE und/oder seinen Partnern strengstens untersagt und kann eine Verletzung des Urheberrechts gemäß Artikel L 335-2 ff. des Gesetzes über geistiges Eigentum darstellen.

Jeder Hypertext-Link zu einer anderen Seite als der Startseite der Website bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch RICHARD & ADVENTURE.

Der Besucher der Website verpflichtet sich, keines der Elemente der Website zu reproduzieren. Jede gegenteilige Nutzung der gesamten Website oder eines ihrer Elemente stellt eine Zuwiderhandlung dar, die zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt werden kann und für den zuwiderhandelnden Besucher die oben genannten Strafen nach sich zieht.

15.8 – Von Kunden eingegebene Inhalte der Website

RICHARD & ADVENTURE ist nicht verantwortlich für die von den Kunden auf der Website eingegebenen Inhalte, insbesondere für die von ihnen eingegebenen Informationen. Sobald RICHARD & ADVENTURE jedoch Kenntnis von Inhalten erhält, die Rechte Dritter verletzen, wird RICHARD & ADVENTURE alles in seiner Macht Stehende tun, um die verletzenden Inhalte unverzüglich von der Website zu entfernen.

15.9 – Partnerseiten

Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie sich damit einverstanden, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten auf den Seiten der Firma RICHARD & ADVENTURE veröffentlicht werden

RICHARD & ADVENTURE behält sich das Recht vor, alle auf der Website oder auf Partnerseiten erscheinenden Informationen zu vervielfältigen.

Insbesondere können Anzeigen, die auf einer der von RICHARD & ADVENTURE veröffentlichten oder mitveröffentlichten Websites veröffentlicht werden, auf anderen von RICHARD & ADVENTURE oder Dritten veröffentlichten oder mitveröffentlichten Websites wiedergegeben werden.

ARTIKEL 16 – KÜNDIGUNG UND WIDERRUF

16.1 BEENDIGUNG

Der Mietvertrag kann von jeder Partei einseitig und gegebenenfalls fristlos gekündigt werden, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus dem Mietvertrag oder diesen Allgemeinen Mietbedingungen ganz oder teilweise nicht erfüllt.

Im Falle der Beendigung des Mietvertrags muss der Mieter das Fahrzeug auf eigene Kosten und Gefahr spätestens zu dem im Kündigungsschreiben angegebenen Datum an die vom Vermieter angegebene Adresse zurückgeben.

Wird das Fahrzeug bis zu diesem Zeitpunkt nicht zurückgegeben, ist der Mieter berechtigt, alle zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rückgabe des Fahrzeugs zu erreichen. Wird das Fahrzeug nicht an dem im Kündigungsschreiben angegebenen Datum und zu der angegebenen Uhrzeit zurückgegeben, entfallen die eventuellen Haftungsbeschränkungen und optionalen Versicherungen, die zu Beginn der Mietzeit abgeschlossen wurden. Für die weitere Nutzung des Fahrzeugs bis zu seiner tatsächlichen Rückgabe haften der Kunde und jeder autorisierte Fahrer gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch für die Zahlung einer Nutzungsentschädigung, deren Höhe dem öffentlichen Tarif des Vermieters für Tagesmieten entspricht, wie er in den Agenturen des Vermieters ausgehängt ist, es sei denn, die Nichtrückgabe des Fahrzeugs ist nicht durch den Kunden oder den autorisierten Fahrer verschuldet.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, jede Reservierung ohne finanzielle Nachteile zu stornieren, wenn Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhergesehene Umstände ihn dazu zwingen, wie z. B.: Streik, Brand, Wasserschaden, Unmöglichkeit des Zugangs, behördliche Entscheidungen, Unfall oder Panne des Fahrzeugs usw.

16.2 ANNULLIERUNG

16.2.1 Stornierung durch den Kunden

Jeder Antrag auf Stornierung muss schriftlich an die folgende Adresse gerichtet werden SARL “RICHARD & ADVENTURE”, 85 avenue Pierre Laugier 83370 Saint Aygulf.

Jede vollständige oder teilweise Stornierung des Mietvertrags durch den Mieter führt zur sofortigen Zahlung der folgenden Kosten als Verfall:

Mehr als 45 Tage vor der Abholung des Fahrzeugs: 15% (fünfzehn Prozent) des Gesamtpreises der Reservierung;
Zwischen 45 Tagen und 21 Tagen vor der Abholung des Fahrzeugs: 30% (dreißig Prozent) des Gesamtpreises der Reservierung;
Weniger als 21 Tage vor der Abholung des Fahrzeugs: 50% (fünfzig Prozent) des gesamten Buchungspreises.
Weniger als 7 Tage vor der Abholung des Fahrzeugs: 100% (einhundert Prozent) des Gesamtpreises der Reservierung.

Bei Nichterscheinen des Kunden oder des Fahrers am Tag der Abholung des Fahrzeugs hat der Mieter den vollen Preis der Reservierung zu zahlen.

Es wird daran erinnert, dass jeder Miettag, der vom Kunden aus eigenem Verschulden nicht genutzt wird, niemals zurückerstattet wird, wenn er abonniert worden ist. Ebenso werden alle Optionen, die der Kunde während der Mietdauer nicht nutzt, nicht zurückerstattet.

16.2.2 Stornierung durch den Vermieter

Sollte der Vermieter die vom Kunden getätigte Reservierung stornieren müssen, wird dem Kunden der gleiche Mietpreis zu einem anderen Termin angeboten.

Lehnt der Kunde dies ab, kann er die Rückerstattung aller bereits an den Vermieter gezahlten Beträge verlangen.

Wenn diese Stornierung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, kann der Kunde keine Entschädigung verlangen.

Artikel 17. Streitigkeiten und Schlichtung

Die Parteien werden ermutigt, bei der Umsetzung von Mechanismen und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten kreativ zu sein. Diese Bemühungen um eine gütliche Beilegung schließen die Anrufung des Entscheidungsgremiums jeder Organisation ein, um jede andere Streitfrage zu klären.

Kann keine gütliche Einigung erzielt werden, vereinbaren der KUNDE und der MIETER einvernehmlich, die streitigen Fragen einer Mediation zu unterziehen. Scheitert die Mediation, können die Parteien jedes ihnen zur Verfügung stehende Rechtsmittel wählen.

Die Parteien vereinbaren, dass im Falle von Meinungsverschiedenheiten der Mediator auf Initiative der fleißigsten Partei hinzugezogen wird und dessen Honorar für die Mediation von den Parteien zu gleichen Teilen getragen wird.

Artikel 18. Anwendbares Recht

Alle Streitigkeiten in Bezug auf die Gültigkeit, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Auslegung, Erfüllung, Nichterfüllung, Verlängerung, Unterbrechung, Beendigung oder Auflösung des vorliegenden Vertrags unterliegen ausschließlich der Anwendung des französischen Rechts und fallen in die Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks, in dem RICHARD & ADVENTURE seinen Sitz hat.

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN IM INTERNET FÜR DIE VERMIETUNG VON FAHRZEUGEN UND ANDEREN DIENSTLEISTUNGEN

 

Artikel 1

Die verschiedenen Materialien und sonstigen angebotenen Dienstleistungen werden nach einer Art von Klassifizierung beschrieben, die auf den Seiten der Website detailliert angegeben ist.

Sie sind vorbehaltlich der Bestätigung durch die Firma RICHARD & ADVENTURE, die unter dem Markennamen CAPVANGO tätig ist, verfügbar; diese Bestätigung erfolgt per elektronischer Post (E-Mail) an die vom Kunden angegebene Adresse nach Eingang der Zahlung der Anzahlung.

Bei Zahlung per Kreditkarte: nach Erhalt der Transaktionsbestätigung für die Zahlung der Kaution;

Bei Zahlung per Scheck: nach Erhalt des Schecks über den Betrag der Anzahlung.

Artikel 2

Der Auftrag des Kunden wird in den folgenden Phasen erteilt:

Schritt 1: Auswahl des gewünschten Dienstes im Online-Handelsbereich;

Schritt 2: Ausfüllen der Pflichtfelder des Formulars, das als Bestellformular gilt;

Schritt 3: Überprüfung der Auftragserfassung und eventueller Änderungen durch den Kunden;

Schritt 4: Annahme der allgemeinen Bedingungen und der Bestellung;

Schritt 5: Bestätigung der Bestellung des Kunden.

Artikel 3

Die gesetzlichen Bestimmungen über den Fernabsatz im Verbrauchergesetzbuch sehen vor, dass das Widerrufsrecht nicht für Freizeitaktivitäten gilt, die zu einem bestimmten Datum oder während eines bestimmten Zeitraums erbracht werden müssen (Artikel L 221-28 12° des Verbrauchergesetzbuchs). Für jede auf dieser Website vorgenommene Reservierung hat der Kunde also kein Rücktrittsrecht. Daher wird die Firma RICHARD & ADVENTURE die gesamte Zahlung behalten. RICHARD & ADVENTURE kann jedoch eine gütliche Einigung vorschlagen.

Artikel 4

Die Zahlung der für die Reservierung fälligen Beträge erfolgt per Kreditkarte über ein sicheres Übertragungssystem. Die derzeit auf der Website verfügbare Zahlungsmethode ist sicher und wurde bei der CIC Bank SAINT-RAPHAEL (83700) eingerichtet.

Jede Zahlung per Kreditkarte löst eine systematische Anfrage für eine Abbuchungsermächtigung aus und jede Ablehnung, egal aus welchem Grund, bedeutet die Aufgabe der besagten Bestellung durch die Firma RICHARD & ADVENTURE

Artikel 5

Die dargestellten Fotos und grafischen Elemente dienen lediglich der Information und sind nicht vertraglich bindend. Die Firma RICHARD & ADVENTURE verpflichtet sich jedoch, Material zu liefern, das in Qualität und Technik der reservierten Kategorie entspricht.

Artikel 6

Die Preise für die gemietete Ausrüstung und die anderen angebotenen Dienstleistungen sind auf der Website von RICHARD & ADVENTURE angegeben. Die Preise sind in Euro angegeben und berücksichtigen die am Tag der Bestellung geltende Mehrwertsteuer.

Der Preis wird von der Firma RICHARD & ADVENTURE festgelegt. Der dem Kunden in Rechnung zu stellende Preis der Ausrüstung ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung durch den Kunden auf der Website angegeben ist.

Der Preis für den Verleih der Ausrüstung und/oder der anderen genannten Dienstleistungen entspricht einer Dauer, einer Kategorie; je nach Anzahl der gebuchten Tage wird ein zusätzlicher Tag angeboten.

Bitte beachten Sie, dass dieser zusätzliche Tag bei Pauschalangeboten, die andere Leistungen als den Ausrüstungsverleih beinhalten, nicht angeboten wird;

Der bei der Buchung angegebene Preis dient zur Bestimmung der Anzahlung, die bei der Buchung zu leisten ist.

Der Preis für den Verleih und/oder andere Dienstleistungen umfasst nicht die Kommunikationskosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Website von RICHARD & ADVENTURE.

Das Internetangebot kann nicht mit anderen Werbeaktionen kombiniert werden: Für die Zahlung des Restbetrags in der Agentur kann kein zusätzlicher Rabatt gewährt werden, und es können auch keine Gutscheine oder andere Rabatte, die sich aus einer Partnerschaft ergeben, einbezogen werden.

Artikel 7

Die gebuchten Ausrüstungen und sonstigen Leistungen stehen für den gebuchten Zeitraum beim Verleihunternehmen RICHARD & ADVENTURE zur Verfügung, dessen Adresse in der Bestätigung angegeben ist.

Jede Reklamation bezüglich des gemieteten Materials und/oder jeder anderen Dienstleistung muss der Agentur per Einschreiben mit Rückschein spätestens drei Werktage nach Ablauf des reservierten Zeitraums zugestellt werden.

Artikel 8

Das Gerät befindet sich in einem guten Zustand und ist für den normalen Gebrauch geeignet. Der Kunde ist der einzige Richter über seine Fähigkeit, die Ausrüstung zu benutzen.

Das gemietete Material geht in die Verantwortung des Kunden über, sobald er es in Empfang nimmt. Der Kunde muss die Ausrüstung pfleglich behandeln und dafür sorgen, dass sie für normale Freizeitaktivitäten genutzt wird, mit Ausnahme von Wettbewerben und Veranstaltungen, die von Einrichtungen organisiert werden, die von der Firma RICHARD & ADVENTURE, dem Vermieter, zugelassen sind.

Das Material wird zur ausschließlichen Nutzung durch den Kunden vermietet und darf unter keinen Umständen an Dritte verliehen oder weitervermietet oder überlassen werden.

HAFTUNG – GARANTIE

Vorbehaltlich der Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen kommt der Kunde in den Genuss der folgenden Bestimmungen, außer im Falle von Betrug:

Diebstahl, Bruch” GARANTIE: Der Mieter verzichtet auf jeglichen Regress gegenüber dem Kunden und übernimmt im Rahmen der normalen Nutzung alle Reparatur- oder Ersatzkosten nach Abzug der Selbstbeteiligung, die je nach Kategorie der gemieteten Ausrüstung festgelegt und im Kostenvoranschlag mitgeteilt wurde. Die Zahlung dieser Selbstbeteiligung erfolgt zusätzlich zu der Zahlung für die durchgeführten Miettage.

Damit die Garantie in Anspruch genommen werden kann, muss der Kunde :

– Im Falle eines Diebstahls: Legen Sie RICHARD & ADVENTURE innerhalb von 24 Stunden das Original der Anzeige wegen Diebstahls vor, die von der Gendarmerie oder der Polizei ausgestellt wurde.

– bei Bruch: die beschädigte Ausrüstung muss an RICHARD & ADVENTURE zurückgeschickt werden und sie muss erkennbar und vollständig sein.

3) Der Verlust oder das Abhandenkommen von Ausrüstungsgegenständen ist nicht versichert. In diesen Fällen werden die Geräte dem Kunden auf der Grundlage des Verkaufspreises (einschließlich Mehrwertsteuer) der Geräte abzüglich eines Prozentsatzes von 10 % pro Jahr für die Veralterung in Rechnung gestellt.

4) Im Falle eines Diebstahls durch den Kunden, einer Unterschlagung oder einer Beschädigung der Ausrüstung, die sich aus der Nichteinhaltung der geltenden Benutzungsregeln oder Vorschriften oder der Bedingungen des vorliegenden Vertrags ergibt, ist die Firma RICHARD & ADVENTURE berechtigt, den gesamten Schaden geltend zu machen.

Artikel 9

Das Material oder die Ausrüstung muss in gutem Zustand zurückgegeben werden.

Bei Nichtrückgabe des Geräts kann gegen den Kunden ein Rückgabeverfahren eingeleitet werden, dessen Kosten der Kunde zusätzlich zum Preis des nicht zurückgegebenen Geräts zu tragen hat, das zu seinem Marktwert einschließlich Mehrwertsteuer am vorgesehenen Rückgabetermin in Rechnung gestellt wird.

Artikel 10

Die Tatsache, dass der Kunde die Option “Ich akzeptiere die allgemeinen Bedingungen für die Vermietung und andere Dienstleistungen” aktiviert, bedeutet die Annahme dieser allgemeinen Bedingungen sowie des Bestellformulars und stellt eine elektronische Unterschrift dar, die zwischen den Parteien denselben Wert hat wie eine handschriftliche Unterschrift.

Artikel 11

Die Hypertext-Links können zu anderen Websites als denen von RICHARD & ADVENTURE führen; RICHARD & ADVENTURE kann in keiner Weise für den Inhalt der vom Internetnutzer besuchten Websites verantwortlich gemacht werden, falls diese gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften verstoßen.

Artikel 12

Die von RICHARD & ADVENTURE angeforderten Informationen sind für die Bearbeitung der Bestellung notwendig.

Der Kunde hat das Recht, die ihn betreffenden Daten einzusehen, zu ändern, zu berichtigen oder zu löschen, indem er sich schriftlich an RICHARD & ADVENTURE wendet:

Per E-Mail: vincent.richard@capvango.com

Per Post: SARL ” RICHARD & ADVENTURE “, 85 avenue Pierre Laugier 83370 Saint Aygulf